WAZ: Gesetz von gestern. Kommentar von Gregor Boldt
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zeitgemäß und sollte geändert werden. Zurzeit erlaubt es den
Telefonunternehmen, die Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Es
verlangt jedoch auch, für die Abrechnung nicht erforderliche Daten
unverzüglich zu löschen. Hier beginnt der Streit.
Für Mobilfunkanbieter kann der Standort des Kunden für die
Abrechnung relevant sein, wenn es Zonen besondere Tarife
zuordnet. Inwiefern jedoch ankommende Gespräche aus dem Inland,
die dem Kunden nicht berechnet werden, auch für die Abrechnung
erforderlich sind, bleibt schleierhaft. Kritiker finden das Horten
dieser Daten illegal. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will zumindest
die Frage klären, welche Daten tatsächlich abrechnungsrelevant und
welche zu löschen sind.
Einfacher wäre es, die Grenze für den Speicherzeitraum
herabzusetzen. Aus einer Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft
München geht hervor, dass die meisten Anbieter den Rahmen von sechs
Monaten gar nicht ausschöpfen. Das Gesetz ist von der Praxis überholt
worden. Hier anzusetzen wäre ein Schritt für mehr Datenschutz.
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Datum: 07.09.2011 - 19:23 Uhr
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