Rheinische Post: Kluges Euro-Urteil
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Verfassungsgericht erklärte die Euro-Rettung für rechtmäßig. Das ist
vernünftig. Hätten die Richter die deutsche Beteiligung an den
Euro-Hilfen nachträglich gekippt, hätten nicht weniger als ein
Zusammenbruch der Währungsunion und eine Weltwirtschaftskrise
gedroht. Ein solches Beben wollten die Richter nicht auslösen - und
das mussten sie auch nicht. Die Rettungspakete schützen vorerst das
Eigentum der Deutschen und bringen es nicht, wie die Kläger meinen,
in Gefahr. Auch die parlamentarische Demokratie ist nicht bedroht.
Schließlich war es der Bundestag selbst, der die Pakete beschlossen
hat. Folgerichtig schreibt das Gericht der Regierung auch nicht vor,
dass sie einzelne Gaben aus den Paketen erneut im Bundestag zur
Abstimmung stellen muss. Damit fallen die Karlsruher Auflagen sanfter
aus als erwartet. Mit seinem Urteil stellt das Gericht auch die
Verhältnisse der Verfassungsorgane klar: Es will nicht der
Ersatz-Gesetzgeber sein und erst recht nicht Verantwortung für heikle
wirtschaftliche Entscheidungen übernehmen. Notorische Euro-Gegner
werden dem Gericht nun vorwerfen, es mache sich einen schlanken Fuß.
Tatsächlich handelt es nur im Bewusstsein seiner Grenzen. Auch das
ist richtig.
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Datum: 07.09.2011 - 20:46 Uhr
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