RNZ: Weiter retten - Ein Kommentar zum Euro-Urteil
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Vor zwei Jahren hat das Verfassungsgericht in EU-Fragen viel
Kritik bezogen. International wurde die Angst laut, Deutschland könne
sich aus Europa zurückziehen. Denn im Lissabon-Urteil deuteten die
Richter an, sie könnten sich selbst als oberster Hüter der Verträge
sehen - und weitere Integrationsschritte stoppen. Inzwischen
vertreten sie wieder die Linie, die sich aus dem Maastricht-Urteil
ergab: Ein deutliches Ja zur (fortschreitenden) Integration - aber
nur nach klaren demokratischen Regeln. Das geht eben nur über den
Bundestag. Er hat es nun zum zigsten Mal schriftlich, dass er das
"Königsrecht" Haushaltskontrolle nicht wahrnehmen darf, sondern muss.
Die Eurorettung kann also vorerst weitergehen - bis der Bundestag
einmal tatsächlich Nein sagt. Somit scheinen selbst Eurobonds nicht
ausgeschlossen - auch wenn die als schlechte Verlierer auftretenden
Kläger das anders gehört haben möchten. Es fällt jedoch auf, wie oft
das Gericht betont, sich zurückzuhalten. Und zwar stets dann, wenn es
um die sensible Frage geht, ob die Hilfsmaßnahmen auch mit den
geltenden Verträgen vereinbar sind. Dieser Makel bleibt bestehen,
auch wenn es nicht zum großen Knall gekommen ist.
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Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
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Datum: 07.09.2011 - 21:32 Uhr
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