Spekulationenüber EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren / BEE sieht keine Mehrkosten f

Spekulationenüber EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren / BEE sieht keine Mehrkosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien

ID: 475814
(ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht
davon aus, dass im kommenden Jahr unterm Strich keine höheren Kosten
für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Verbraucher
entstehen. Sollte die EEG-Umlage dennoch angehoben werden, wäre das
lediglich die Folge der mangelhaften gesetzlichen
Berechungsgrundlage. Zu viel gezahlte Beträge würden den Verbrauchern
dann gut geschrieben und durch Korrekturen bei der Berechnung im
Folgejahr ausgeglichen. Dieser Ausgleich kommt allerdings erst mit
einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei den Verbrauchern an. Der
BEE fordert daher, die Bestimmungen zu ändern und insbesondere das
letzte Quartal eines laufenden Jahres in die Prognose für die neue
EEG-Umlage einzubeziehen.

"Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den
Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr
festgelegt. Bei dieser Prognose fließen nur die Ausgaben und
Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres ein. Das letzte
Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber
für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres
erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich", erläutert
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer.

So werde im Herbst und Winter mehr Strom verbraucht als in den
Sommermonaten. Dadurch steigen die Einnahmen des EEG-Kontos aus der
Umlage, die für jede verbrauchte Kilowattstunde gezahlt werden muss,
an. Gleichzeitig nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom
in dieser Zeit ab, da beispielsweise weniger Solarstrom produziert
wird. Unterm Strich verbessert sich so der Kontostand des EEG zum
Jahresende. Diese Verbesserung bleibt bei der Abschätzung der Umlage
für das Folgejahr bisher unberücksichtigt, was zu unnötig hohen
Umlagewerten führen kann.



"Der BEE fordert daher, dass die Berechnungsgrundlage in der so
genannten Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und eine
angemessene Kalkulation des letzten Quartals einbezogen wird. Dadurch
könnte eine realitätsnähere EEG-Umlage berechnet und unnötige
Schwankungen vermieden werden", sagt Klusmann.



Pressekontakt:
Daniel Kluge
Referent für Medien und Politik
Fon: 030/2758170-15, Fax: -20
E-Mail: presse@bee-ev.de
Internet: www.bee-ev.de

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Datum: 08.09.2011 - 11:44 Uhr
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