Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kündigungs-Urteil

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kündigungs-Urteil

ID: 476488
(ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur
Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes durch ein katholisches
Krankenhaus ist ein klassischer Fall von »Ja, aber...« Grundsätzlich
darf gekündigt werden, aber in diesem Falle nicht, weil die
Freiheitsrechte des Arbeitnehmers höher zu bewerten sind als die
Glaubenslehre. Stellt sich die Frage, nach welchem Maßstab diese
Abwägung vorgenommen werden soll. Die kirchlichen Einrichtungen
werden vor Schwierigkeiten gestellt. Zwar hat das Gericht ihr Recht,
Arbeitnehmer bei einer erneuten Heirat zu kündigen, generell
untermauert. Dennoch weicht das Urteil die Verhandlungsposition auf.
Bislang waren die Sonderrechte unantastbar. Nun könnten viele
Entlassene den juristischen Weg suchen, um ihren Spezialfall prüfen
zu lassen. Das Urteil wirft abermals die Frage auf, ob die
katholische Kirche mit Menschen in zweiter Ehe korrekt umgeht.
Solange sie nicht zur Kommunion zugelassen sind und gekündigt werden,
ist das nicht der Fall. Es ist Zeit, diese Position zu überdenken.
Wenn sich die katholische Kirche bewegt, sind solche schwammigen
Urteile ohnehin überflüssig.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum US-Konjukturprogramm Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu den vorläufigen Festnahmen von zwei Terror-Verdächtigen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.09.2011 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 476488
Anzahl Zeichen: 1384

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 188 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kündigungs-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

NRW: Polizei überwacht afghanischen Sexualtäter ...

Im Kreis Herford (NRW) wird ein afghanischer Sexualstraftäter in Absprache mit dem Landeskriminalamt "engmaschig" von der Polizei überwacht. Der 24-Jährige, der als rückfallgefährdet gilt, hatte nach einer Sexualtat eine Haftstrafe von ...

Merz über Scholz: "Kapitulation des Rechtsstaats" ...

Union-Kanzlerkandidat Friedrich Merz kritisiert Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen seiner rechtlichen Bedenken gegen den Fünf-Punkte-Plan der Union zur Kurswende in der Migrationspolitik. "Wenn ich diese Einwände von der Bundesregierung und ...

Alle Meldungen von Westfalen-Blatt


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z