Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kündigungs-Urteil
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Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes durch ein katholisches
Krankenhaus ist ein klassischer Fall von »Ja, aber...« Grundsätzlich
darf gekündigt werden, aber in diesem Falle nicht, weil die
Freiheitsrechte des Arbeitnehmers höher zu bewerten sind als die
Glaubenslehre. Stellt sich die Frage, nach welchem Maßstab diese
Abwägung vorgenommen werden soll. Die kirchlichen Einrichtungen
werden vor Schwierigkeiten gestellt. Zwar hat das Gericht ihr Recht,
Arbeitnehmer bei einer erneuten Heirat zu kündigen, generell
untermauert. Dennoch weicht das Urteil die Verhandlungsposition auf.
Bislang waren die Sonderrechte unantastbar. Nun könnten viele
Entlassene den juristischen Weg suchen, um ihren Spezialfall prüfen
zu lassen. Das Urteil wirft abermals die Frage auf, ob die
katholische Kirche mit Menschen in zweiter Ehe korrekt umgeht.
Solange sie nicht zur Kommunion zugelassen sind und gekündigt werden,
ist das nicht der Fall. Es ist Zeit, diese Position zu überdenken.
Wenn sich die katholische Kirche bewegt, sind solche schwammigen
Urteile ohnehin überflüssig.
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Datum: 08.09.2011 - 20:30 Uhr
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Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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