In der Türkei ist Religionsfreiheit nach wie vor nicht gewährleistet
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In der Türkei ist Religionsfreiheit nach wie vor nicht gewährleistet
"Es wird immer deutlicher, dass die Verordnung, nach der nicht-muslimische religiöse Minderheiten zahlreiche Immobilien und Grundstücke vom türkischen Staat zurückerhalten sollen, nicht auf die katholische Kirche und weitere Religionsgemeinschaften in der Türkei angewendet werden wird.
Die ungleiche Behandlung von religiösen Minderheiten ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Es wird daher erneut deutlich, dass in der Türkei bis zum heutigen Tag Religionsfreiheit nicht gewährleistet wird.
Da der katholischen Kirche, wie anderen Religionsgemeinschafen auch, die rechtliche Stellung in der Türkei fehlt und sie vom Gesetz als ausländische Rechtsperson betrachtet wird, hat sie keine Möglichkeiten Eigentum zurückzufordern. Religionsfreiheit sieht anders aus."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 09.09.2011 - 14:00 Uhr
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