FDP verhindert gemeinsame Initiative fuer freischaffende Regisseure
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FDP verhindert gemeinsame Initiative fuer freischaffende Regisseure
Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass das vom Bundesfinanzhof im Mai 2011 formulierte Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung fuer freischaffende Theaterregisseure nicht angewendet wird. Dies muss entsprechend vom Bundesfinanzminister verfuegt werden. Wuerde das Urteil im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht, waeren die Finanzverwaltungen zwingend daran gebunden. Das koennte bedeuten, dass Theater und Opern zukuenftig deutlich staerker belastet oder freischaffende Theaterregisseure deutlich weniger Auftraege beziehungsweise Honorare erhalten wuerden. Dies traefe insbesondere freie und selbststaendige Kulturschaffende, die sowieso bereits haeufig unter prekaeren Arbeitsbedingungen leiden.
Im Mai 2011 hatte der Bundesfinanzhof anhand eines Einzelfalls festgestellt, dass selbststaendig taetige Theaterregisseure kuenftig dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen sollten. Bisher waren auch freischaffende Theaterregisseure ganz oder zumindest teilweise von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung entspricht europaeischem Recht, nachdem das kulturelle Schaffen und kulturelle Einrichtungen von der Umsatzsteuer teilweise (ermaessigter Mehrwertsteuersatz) oder ganz befreit sind.
In einem Schreiben an den Bundesfinanzminister wollten die Obleute im Ausschuss fuer Kultur und Medien gemeinsam dafuer werben, dass dieses Urteil nicht angewendet wird. Die FDP hat sich diesem Anliegen verwehrt, sodass es keine gemeinsame Haltung des Ausschusses fuer Kultur und Medien gibt. Dies waere ein starkes Signal fuer die Kultur und die Kulturschaffenden gewesen. Die FDP verhaelt sich hier absolut kulturfeindlich.
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Datum: 09.09.2011 - 16:00 Uhr
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