Schleswig-Holstein macht sein Glück / Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz / Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich
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Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese
Entscheidung. "Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen
Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich
tätig zu werden", so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für
unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen,
verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien
und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken
damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen
Zwecke.
Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen
des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das
Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt
hatte.
Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele
des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen
Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert
ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV - die
Suchtbekämpfung - war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum
wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das
neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses
gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele
und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen.
Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen
Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen
Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates
Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei
den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das
Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien
wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und
Vermittler zur Seite gestellt. "Das Gesetz räumt endlich mit der
Fiktion einer 'Lottosucht' auf", so Faber. "Entgegen allen anderen
Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das
Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher."
In einigen Bundesländern wird inzwischen das
schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit
gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15
anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten
Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden
Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de
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Datum: 14.09.2011 - 13:33 Uhr
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