Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Vaterschaftstest:
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Vater ist? Es gibt keine eindeutige Antwort. Denn so, wie die
Wahrheit einem Kind helfen kann, kann sie einem anderen Kind
seelischen Schaden zufügen. Deshalb haben die Straßburger Richter
gestern auch nicht entschieden, dass ein Vaterschaftstest per se
erlaubt ist. Aber sie haben klargestellt, dass das
Bundesverfassungsgericht den Antrag eines Mannes auf einen
Vaterschaftstest nicht kommentarlos abweisen darf. Vielmehr müsse
jeder Fall geprüft werden - immer unter dem Gesichtspunkt des
Kindeswohls. Es hat seinen Grund, dass nach deutschem Gesetz ein
Kind, das in eine Ehe hineingeboren wird, als ehelich gilt - ganz
gleich, wer der Vater ist. Auch wenn sich die Justizministerin nun
durch das Straßburger Urteil ermutigt sehen sollte, diese Regelung
aufzuweichen: Die Verantwortung für das, was man einem Kind mit der
Wahrheitssuche möglicherweise zumutet, werden immer die mutmaßlichen
Väter tragen. Sie müssen genau prüfen, ob sie aus egoistischen
Motiven handeln oder tatsächlich das Wohl des Kindes im Auge haben.
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Datum: 15.09.2011 - 20:50 Uhr
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