Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen
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Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen
"Die Bundesregierung entzieht sich hinsichtlich der diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug einer kritischen Hinterfragung ihrer Rechtsauffassung. Offensichtlich hat sie selbst erkannt, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) früher oder später scheitern wird. Der EuGH wird bald darüber entscheiden, ob türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen infolge des EU-Türkei-Assoziationsrechts erlaubt werden muss. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des EuGH gehen praktisch alle Fachkundigen davon aus, dass dies so ist. Ehegatten aus der Türkei muss dann die Einreise zum Sprachkursbesuch nach Deutschland visumfrei gestattet werden.
Die deutsche Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug verstößt aber nicht allein gegen Menschenrechte und das Grundrecht auf Familienzusammenleben. Es verstößt auch gegen die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Dies geht z.B. aus einer Stellungnahme der EU-Kommission an den EuGH eindeutig hervor. Statt also die Familienzusammenführung mit rechtspopulistischen Motiven weiter zu erschweren, sollte die Bundesregierung endlich die diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zurücknehmen und die Sprachförderung in Deutschland verbessern."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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Datum: 19.09.2011 - 18:30 Uhr
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