Innenminister vergisst seine Pflicht
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Innenminister vergisst seine Pflicht
"Selbst wenn der Papstbesuch eine reguläre Bundestagssitzung wäre, gilt weiterhin das gute Recht der Abgeordneten, durch Fernbleiben von ihrem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Dieses Recht hochzuhalten und zu verteidigen, ist sogar die verfassungsmäßige Pflicht des Innenministers. Dieser sollte er nachkommen und sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, was die Pflicht der Abgeordneten ist und was nicht."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 22.09.2011 - 13:30 Uhr
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