Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus

ID: 48752

Die Abgeltungsteuer, die ab dem 1. Januar 2009 gilt, soll vieles einfacher machen. Künftig werden Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne einheitlich mit 25 Prozent versteuert Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit der neuen Abschlagsteuer sind jedoch auch einige Änderungen bei bisherigen Ausnahmeregelungen verbunden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, aufmerksam. Damit der Spargroschen von Bausparern und Kleinanlegern vom Fiskus nicht angetastet wird, müssen Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt werden.



(firmenpresse) - Beispiel Bausparvertrag: Wer die Wohnungsbauprämie erhält, musste bisher keinen Zinsabschlag auf Zinsen und Boni an das Finanzamt abführen. Auch wenn das Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt hatte oder die Kapitalerträge pro Konto bei weniger als 10 Euro im Jahr lagen, wurde kein Zinsabschlag erhoben. Diese Regel gilt ab 2009 nicht mehr. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät deshalb, rechtzeitig bei der Bausparkasse oder bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. Damit bleiben Zinsen und Kapitalerträge im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von der Abgeltungsteuer befreit. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten und gilt ebenfalls ab 1. Januar 2009.

Ist das zu versteuernde Einkommen sehr gering, kann man außerdem eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Diese wird für jeden ausgestellt, der keine Einkommensteuer zahlen muss. Darunter können zum Beispiel Rentner, Schüler und Studenten fallen, deren steuerpflichtiges Einkommen weniger als 7.664 bzw. 15.328 Euro im Jahr beträgt. Liegt der Bank oder Sparkasse eine NV-Bescheinigung vor, werden alle Kapitalerträge ohne Abzug ausgezahlt. Auch Erträge die höher sind als der ab 2009 geltende Sparer-Pauschbetrag sind damit von der Abgeltungsteuer befreit. Wer schon jetzt über eine NV-Bescheinigung verfügt, muss keine neue beantragen. Sie gilt maximal drei Jahre und behält auch mit der neuen Abgeltungsteuer ihre Gültigkeit.


Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berät im Rahmen einer Mitgliedschaft, was bei der neuen Abgeltungsteuer zu beachten ist. In den mehr als 350 Beratungsstellen bundesweit erhalten Mitglieder auch Unterstützung bei der Beantragung von Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen.

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Datum: 13.05.2008 - 10:01 Uhr
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