Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus
Die Abgeltungsteuer, die ab dem 1. Januar 2009 gilt, soll vieles einfacher machen. Künftig werden Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne einheitlich mit 25 Prozent versteuert Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit der neuen Abschlagsteuer sind jedoch auch einige Änderungen bei bisherigen Ausnahmeregelungen verbunden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, aufmerksam. Damit der Spargroschen von Bausparern und Kleinanlegern vom Fiskus nicht angetastet wird, müssen Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt werden.
Ist das zu versteuernde Einkommen sehr gering, kann man außerdem eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Diese wird für jeden ausgestellt, der keine Einkommensteuer zahlen muss. Darunter können zum Beispiel Rentner, Schüler und Studenten fallen, deren steuerpflichtiges Einkommen weniger als 7.664 bzw. 15.328 Euro im Jahr beträgt. Liegt der Bank oder Sparkasse eine NV-Bescheinigung vor, werden alle Kapitalerträge ohne Abzug ausgezahlt. Auch Erträge die höher sind als der ab 2009 geltende Sparer-Pauschbetrag sind damit von der Abgeltungsteuer befreit. Wer schon jetzt über eine NV-Bescheinigung verfügt, muss keine neue beantragen. Sie gilt maximal drei Jahre und behält auch mit der neuen Abgeltungsteuer ihre Gültigkeit.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berät im Rahmen einer Mitgliedschaft, was bei der neuen Abgeltungsteuer zu beachten ist. In den mehr als 350 Beratungsstellen bundesweit erhalten Mitglieder auch Unterstützung bei der Beantragung von Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
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91126 Schwabach
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf(at)lohi.de
Datum: 13.05.2008 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.05.2008
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