Mitteldeutsche Zeitung: zur Organspende
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haben, ob er nach dem Tod seine Organe zu Transplantation frei gibt,
dies ablehnt oder ob er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellung
beziehen möchte. Die Wahlfreiheit bleibt gewahrt. Der Pflicht, sich
zu erklären, entkommt aber niemand mehr. Einerseits wird eine solche
Reform tausendfach Leben retten. Denn an sich ist die
Spende-Bereitschaft verbreitet. Andererseits ist der Zwang zur
Entscheidung den Lebenden zumutbar. Schließlich ist nicht böser
Wille, sondern schlicht Schusslig- und Vergesslichkeit dafür
verantwortlich, wenn Millionen zur Spende williger Menschen dies
nicht mittels eines Organspende-Ausweises belegen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 26.09.2011 - 19:24 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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