"Große Chance Gesundheitskarte für die Organspende nutzen" / DSO unterstützt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
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begrüßt den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr,
dass Krankenkassen ihre Mitglieder bei Ausgabe der neuen
elektronischen Gesundheitskarte über Organspende informieren und zu
einer Erklärung über die Spendenbereitschaft auffordern sollen. "Es
ist eine einmalige Chance, die wir nutzen müssen. Daher sehen wir
diesen Vorschlag sehr positiv. Er greift die Diskussion zur
Entscheidungslösung von Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier auf
und setzt ihn so in die Praxis um, dass die breite Bevölkerung
erreicht werden kann und gleichzeitig von kompetenter Stelle aus
informiert wird. Es ist durchaus legitim, jeden Menschen
aufzufordern, sich zu dem Thema Organspende zu erklären", so die
Vorstände der DSO, Prof. Dr. Günter Kirste und Dr. Thomas Beck.
Die Entscheidung zur Organspende mit der elektronischen
Gesundheitskarte zu verknüpfen, decke sich mit der Forderung der DSO.
"Der Ansatz ist richtig, dass in einem ersten Schritt die
Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert werden soll,
solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht ausgegeben
wurde. Ziel muss es aber sein, die Entscheidung - ähnlich
differenziert wie auf dem Organspendeausweis - auch auf der
elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen. Wichtig ist auch,
dass die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Krankenkassen
dies gemeinsam unterstützen", fordert der Kaufmännische DSO-Vorstand
Beck.
Die DSO hält die geplante Gesetzesänderung für einen guten Weg,
die große Diskrepanz zwischen in Umfragen geäußerter Zustimmung und
dokumentiertem Willen im Organspendeausweis zu schließen und die
Auseinandersetzung mit dem Thema aktiv zu fördern bzw. einzufordern.
Nach den letzten Umfragen wären zwei Drittel der Bevölkerung bereit,
ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden, aber nur rund 20 Prozent haben
dies in einem Organspendeausweis dokumentiert. "Man kann sicherlich
niemanden zu einer eindeutigen Entscheidung zwingen, aber man kann
jeden Einzelnen auffordern, darüber nachzudenken und eine Erklärung
abzugeben. Die Entscheidung muss dann - sofern nötig - immer wieder
angestoßen werden - über die Krankenkassen oder auch die Hausärzte,
denen bei der Aufklärung über Organspende eine Schlüsselfunktion
zukommt. Das sind wir den 12.000 Patienten auf der Warteliste für ein
Spenderorgan schuldig", erklärt der Mediziner Kirste.
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Datum: 27.09.2011 - 14:02 Uhr
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