Steuerzahler können gespeicherte Steuer-Daten prüfen
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Steuerzahler können gespeicherte Steuer-Daten prüfen
In den kommenden Wochen werden bundesweit rund 40 Millionen Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert. Damit erhalten die Bürger die Gelegenheit, ihre "Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale" (ELStAM) zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt zu korrigieren.
Das Finanzministerium empfiehlt, Korrekturen zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr, werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.
Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. So ist eine Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich. Außerdem ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt. Arbeitnehmer können außerdem den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe protokolliert.
Weiterführende Informationen:
Häufige Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur elektronischen Lohnsteurkarte
Anlage (wird in neuem Browserfenster geöffnet):
Formular zur Änderung der ELStAM
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Datum: 29.09.2011 - 12:45 Uhr
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