Armutszeugnis für den Verbraucherschutz
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Armutszeugnis für den Verbraucherschutz
"Die EU-Minister bleiben ihrer industriefreundlichen Linie treu. Zwar müssen die Lebensmittelhersteller zukünftig auf der Rückseite der Verpackung den Kaloriengehalt sowie den Anteil von insgesamt sechs Inhaltsstoffen angeben. Jedoch ist diese Regelung, die erst ab 2014 in Kraft treten soll, für DIE LINKE keineswegs weitgehend genug. DIE LINKE fordert nach wie vor eine Ampel zur Kennzeichnung von Nährwerten auf Lebensmittelverpackungen. Außerdem müssen auch alkoholische Getränke endlich mit Nährwertangaben gekennzeichnet werden. Nur so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich ein Bild über die ungesunden Inhaltsstoffe von Lebensmitteln machen.
Vollkommen inakzeptabel ist, dass die beschlossenen Pflichtangaben in der kaum lesbaren Schriftgröße von nur 1,2 Millimetern angezeigt werden sollen. Während die Werbebotschaften auf der Verpackungsvorderseite um ein vielfaches größer sein können und sofort ins Auge stechen. Die EU-Verbraucherminister haben heute dem Verbraucherschutz ein Armutszeugnis ausgestellt."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 29.09.2011 - 15:30 Uhr
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