Gefährt in Gefahr: Vandalismus nicht immer versichert
ID: 497747
eingeschlagene Scheiben, zerkratzter Lack oder sogar Totalschaden
durch Brandstiftung - Vandalismusschäden nehmen auf deutschen Straßen
immer mehr zu.
Ärgerlich für den Inhaber des Fahrzeugs, zumal die Versicherung
nicht in jedem Fall zahlt.
Wer zahlt in welchem Fall?
Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wird und der
Täter nicht ermittelt werden kann, erhält nur derjenige
Fahrzeughalter Schadenersatz, der eine Vollkaskoversicherung
abgeschlossen hat. Wie die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter
Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
berichtet, muss die Teilkaskoversicherung Schäden an Fahrzeugen nur
im Falle eines erfolgten Diebstahls übernehmen. Kein
Versicherungsschutz nach geltendem Recht bestehe bei reinem
Vandalismus ohne Diebstahl oder bei einem Diebstahlversuch.
Auch bei Vollkasko Vorsicht!
Selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei
Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die
Vollkaskoversicherung für einen Vandalismusschaden auf, muss sich der
Fahrzeughalter in der Regel auf eine Höherstufung oder eine höhere
Selbstbeteiligung einstellen. Kein Wunder, dass viele Autobesitzer
die anfallenden Kosten gleich selbst übernehmen, um ihren
Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.
Am sichersten in einer massiven Garage.
Auch wenn eine Vollkaskoversicherung durchaus sinnvoll sein kann -
optimal vor Vandalismusschäden geschützt ist ein Auto nur in einer
Garage. Übrigens spart man in diesem Fall sogar bei der Versicherung,
da Garagenparker meist einen Rabatt erhalten, der bis zu fünfzehn
Prozent des jährlichen Beitrags betragen kann.
Betonfertiggarage am günstigsten.
Wer nicht nur beim Versicherungsbeitrag sparen will, sondern auch
bei der Anschaffung einer Garage, sollte sich für eine
Betonfertiggarage entscheiden. "Im Vergleich zur gemauerten Garage
spart man beim Erwerb einer Betonfertiggarage bis zu 60 Prozent der
Kosten bei rund 14 Prozent mehr Innenraumfläche", so Martin Heimrich
von der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V., "Außerdem wird unter
30 qm in vielen Fällen keine Baugenehmigung benötigt und die
Aufstellung kann schon innerhalb eines Tages erfolgen. So kann man
sich schnell vor Vandalismus schützen, insbesondere in der kommenden
dunklen Jahreszeit."
Weitere Informationen unter www.betonfertiggaragen.de oder direkt
bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.
Pressekontakt:
Tanja Wesner
Stiehl/Over GmbH
Tel.: 0541-35848-27
E-Mail: tw@stiehlover.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2011 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 497747
Anzahl Zeichen: 2972
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gefährt in Gefahr: Vandalismus nicht immer versichert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).