EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
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EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
Der menschliche Koerper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europaeischen Gerichtshof bestaetigt worden.
Diese Entscheidung ist folgerichtig. Ein Patent sichert dem Patentinhaber das wirtschaftliche Alleinverwertungsrecht fuer eine Erfindung. Menschliches Leben - und embryonale Stammzellen entstammen einem menschlichen Embryo - aber kann und darf aus ethischen Gruenden nicht patentiert werden.
Negative Auswirkungen auf die Forschung mit Stammzellen sehe ich hingegen nicht. Denn Stammzellforschung in Deutschland wird nach wie vor ueberwiegend oeffentlich gefoerdert, und das wird mit und ohne Patente noch lange so bleiben. Dass aber menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, ist zu begruessen.
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Datum: 18.10.2011 - 18:01 Uhr
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