Rheinische Post: Nicht patentierbar
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Das Signal aus Straßburg ist beruhigend: Der Mensch ist nicht
patentierbar - auch nicht das entstehende menschliche Leben. Mit
seinem Urteil, das Patente auf embryonale Stammzellen verbietet, ist
der Europäische Gerichtshof erfreulicherweise sogar über die
Beurteilung des einzelnen Streitfalls hinausgegangen und hat eine
Grundsatzentscheidung getroffen: Demnach gilt die Würde des Menschen
nicht nur für das geborene Kind, sondern auch für befruchtete
Eizellen. Der Gerichtshof hat der kommerziellen Verwertung des
menschlichen Körpers einen Riegel vorgeschoben. Gut so. Die
Wissenschaft benötigt eben beides: Freiheit und ethische Grenzen.
Beruhigend auch: Die wichtige Stammzellforschung gegen schwere
Krankheiten wie Parkinson kommt durch das Urteil aus Straßburg nicht
ins Stocken. Solche Krankheiten können auch durch Forschung an
erwachsenen Stammzellen bekämpft werden. Diese können aus
menschlichem Gewebe gewonnen werden, während für die embryonale
Stammzellforschung Embryonen zerstört werden müssen. Nun muss die
Europäische Union das Urteil konsequent umsetzen und
Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen komplett aus ihrer
Forschungsförderung herausnehmen.
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Datum: 18.10.2011 - 20:22 Uhr
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