Bundesrat will Verbraucherschutz im Internet weiter ausbauen

Bundesrat will Verbraucherschutz im Internet weiter ausbauen

ID: 502240

Verbraucher sollen besser vor Abo- und Kostenfallen geschützt werden




(firmenpresse) - Wie einer Pressemitteilung des Bundesrats vom 14.10.2011 zu entnehmen ist, haben die Länder zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung über den Schutz der Verbraucher vor Kosten- bzw. Abo-Fallen im Internet Stellung genommen.

Hüttlingen, 17.10.2011

Hintergrund Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ist

"die Beobachtung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- und Abo-Fallen werden. Unseriöse Unternehmen verschleierten durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas koste. Obwohl in diesen Fällen ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande komme, sähen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert, die sie aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen auch begleichen würden."

Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme, die neuen Schutzvorschriften auch auf Unternehmer auszudehnen, da auch diese Opfer der unseriösen Geschäftspraktiken werden können. Zudem sollen nach Auffassung der Länder im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister vorgesehen werden, welche sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.

Um den Schutz der Verbraucher künftig weiter zu verbessen, sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, dass Unternehmer verpflichtet sind, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag soll nur dann wirksam zustandekommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.



Die Pressemitteilung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesrats (http://www.bundesrat.de) veröffentlicht.

Artikel unter:
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Datum: 18.10.2011 - 21:31 Uhr
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