Besserer Verbraucherschutz auch für Flugreisende
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Besserer Verbraucherschutz auch für Flugreisende
Luftfahrtunternehmen sollen zu ihrem Wort stehen
Am Donnerstag debattierte das Plenum zum Thema "Schlichtung im öffentlichen Personenverkehr". Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Verbraucherrechte im Personenverkehr durch Schlichtungsverfahren zeigt erste Erfolge. Dank der bisher vor allem für den Bahnverkehr tätige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konnten 90 Prozent aller Streitfälle einvernehmlich geregelt werden. Jetzt sind die deutschen Fluggesellschaften in der Pflicht. Sie stehen bei uns im Wort, sich, wie versprochen, an Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Wir setzen dabei weiter auf eine freiwillige Lösung. Da sich diese bereits abzeichnet, lehnen wir die von der SPD geforderte Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen als überflüssig ab.
Reisende in Deutschland genießen grundsätzlich einen hohen Verbrauchschutz. Dieser geht über den geltenden Standard in der EU hinaus. Das deutsche Pauschalreiserecht hat sich bewährt. Die Haftung zur Erbringung vertraglicher Leistungen ist bei uns sehr weitgehend geregelt.
Hintergrund:
In Deutschland werden pro Jahr 190 Millionen Flugpassagiere befördert. Dem Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) zufolge lassen sich über 99 Prozent aller Kundenbeschwerden außergerichtlich zufriedenstellend lösen. Eine solche vorherige Beschwerde ist Voraussetzung für einen Schlichtungsverfahren.
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Datum: 20.10.2011 - 16:00 Uhr
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