Änderung der Zivilprozessordnung ist Bürgereinsatz zu verdanken
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Änderung der Zivilprozessordnung ist Bürgereinsatz zu verdanken
"Die Veränderung der Gesetzesbestimmung zeigt, wie Bürger die Möglichkeit der Petition und des direkten Kontakts zu Bundestagsabgeordneten für sich nutzen können. Herr Glanzer und andere von der bisherigen Bestimmung des §522 Abs. 2 ZPO Betroffene sowie Fachleute haben es durch ihr Engagement und ihre Sachkunde geschafft, Politiker für dieses Thema zu sensibilisieren. Dafür gebührt ihnen besonderer Dank."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefax +4930/227-56801
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Datum: 28.10.2011 - 11:00 Uhr
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