AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht
Landgericht Waldshut-Tiengen lehnt Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Zahlung des Liquidationsverlusts ab. CLLB Rechtsanwälte hatten bereits in der Vergangenheit für Anleger Erfolge erzielen können
Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen. Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung haften die Treugeber nicht als Gesellschafter des Fonds und Forderungen der Treuhänderin können von der Gesellschaft nicht ohne Weiteres geltend gemacht werden.“
Diese Auffassung wurde für die Forderung der Fondsgesellschaft auf Zahlung des (anteiligen) Liquidationsverlusts nun vom Landgericht Waldshut-Tiengen bestätigt. Zuvor hatte auch das Landgericht Landshut in einem anderen Fall eine entsprechende Klage der Fondsgesellschaft abgewiesen. Die Urteile zeigen, dass es für die Anleger Sinn machen kann, sich zu verteidigen.
Zudem stehen auch Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen.
Ob die Fondsgesellschaft Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen einlegen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist betroffenen Anlegern zu raten, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufklären zu lassen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de;
Web: www.cllb.de
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de;
Web: www.cllb.de
Datum: 10.06.2008 - 16:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 51009
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Franz Braun
Stadt:
München
Telefon: 089/552 999 50
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.06.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1548 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).