Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder steigt weiter an
ID: 510521
Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder steigt weiter an
"Nach den Angaben der Bundesregierung lag schon Ende September 2011 die Zahl der von der Bundespolizei aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit 278 in etwa bei der Zahl, die für das gesamte letzte Jahr festgestellt wurde (281). Die Bundespolizei hat in 31 Fällen die Kinder zurückgeschoben, ohne das zuständige Jugendamt einzuschalten. Im vergangenen Jahr waren dies 21 Fälle.
Dies ist ein Verstoß gegen die Anforderungen aus der UN-Kinderrechtskonvention. Demnach soll das Kindeswohl Vorrang bei allem staatlichen Handeln haben. Alleinreisende Minderjährige haben ein Recht auf eine sorgsame und altersgerechte Betreuung und Hilfe, die sie von der Bundespolizei nicht erwarten können. Daraus folgt konkret, dass in jedem einzelnen Fall das Jugendamt eingeschaltet werden muss, um sich der Kinder anzunehmen und einen Vormund zu bestellen, der sich um asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen kümmert. Unbegleitete Flüchtlingskinder dürfen auch nicht in Haft genommen werden, wie es offenbar häufiger geschieht - auch wenn die Regierung hierzu keine genaueren Angaben machen kann."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 31.10.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 510521
Anzahl Zeichen: 2010
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 428 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder steigt weiter an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).