Die Gebäudeversicherung informiert: Bäume am Haus müssen sturmfest sein
Die Gebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar
Die Gebäudeversicherung kommt bei einem Sturm zwar für Schäden beim eignen Haus auf, nicht aber für entstandene Schäden bei Autos oder an Personen. Hierfür ist die Privathaftpflicht zuständig, diese reguliert den entstandenen Schaden, denn dem Geschädigten steht Schadensersatz zu.
Die Gebäudeversicherung kommt allerdings auch nicht für alle Sturmschäden auf, denn damit ein Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird, muss der Sturm mindestens eine Windstärke von acht erreicht haben. Um der Gebäudeversicherung die Windstärke nachzuweisen reicht es, wenn eine Wetterstation die Stärke des Sturms in der Gegend gemessen hat.
Bei einem Sturm gehen vor allem von Bäumen Gefahren aus, denn wenn diese umfallen, können sie erhebliche Schäden anrichten, daher ist es für Hausbesitzer wichtig, dass diese sturmfest sind. Der Eigentümer haftet nicht für Sturmschäden durch Bäume nicht, wenn diese gegen übliche Einwirkungen der Naturkräfte widerstandsfähig sind, anders sieht es jedoch aus, wenn der Baum schon im Vorfeld erkennbar falsch gepflanzt oder gar krank war. In diesem Fall muss der Eigentümer haften.
Auch laut Gebäudeversicherung ist der Hausbesitzer verpflichtet seine Bäume in regelmäßigen Abständen auf Krankheit, Standfestigkeit und Überalterung zu prüfen.
Laut BGH-Urteil reicht es aus, die Bäume zweimal im Jahr zu überprüfen, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Veränderungen des Baumes müssen genauer untersucht werden, damit sie im Falle eines Sturms keinen Schaden anrichten können, denn das Oberlandesgericht Düsseldorf befand, dass ein gesunder Baum bei Windstärke sieben oder acht nicht entwurzelt wird.
Auch in diesem Fall zeigt sich, wie wichtig der Abschluss einer Gebäudeversicherung für Hausbesitzer ist.
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Datum: 02.11.2011 - 11:55 Uhr
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