Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts wahren

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ID: 512063

Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts wahren



(pressrelations) - (Nr. 185) Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM hat die heute von Rot-Rot auf den Weg gebrachte Initiative kritisiert, wonach Verfassungsrichter mit einfacher Mehrheit in die Funktion des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts gewählt werden sollen. "Auch wenn dieses Verfahren mangels präziser gesetzlicher Regelung möglicherweise bislang in Brandenburg praktiziert wurde: Es konterkariert das Prinzip der Gewaltenteilung, weil dadurch die jeweilige Regierung einen ihr genehmen Präsidenten des Gerichts einfach durchsetzen kann. Dies ist völlig unakzeptabel. Es wird im Übrigen auch in anderen Bundesländern nicht so gehandhabt.'

Das Landesverfassungsgericht sei ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof und gehöre zu den höchsten Institutionen des Landes, sagte MARIE LUISE VON HALEM. Sein Präsident werde in der Öffentlichkeit als "höchster Richter des Landes' wahr genommen und übe im Kollegium der neun Landesverfassungsrichter die Schlüsselrolle aus.

Auch das Justizministeriums des Landes betont in einer Stellungnahme zu der von Rot-Rot beabsichtigten Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes den Stellenwert der Zweidrittelmehrheit: "Die Zweidrittelmehrheit soll verhindern, dass Verfassungsrichter allein durch die jeweilige Regierung tragende Parlamentsmehrheit und ohne jede Beteiligung der Opposition bestimmt werden. Denn schon der Anschein, das Landesverfassungsgericht könne ein 'Instrument der jeweiligen Parlamentsmehrheit´ sein, würde dem Ansehen des Gerichts schaden.'

Nach der von Rot-Rot vorgeschlagenen Regelung würden zwar alle neun Verfassungsrichterinnen und Richter weiterhin mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Für die Festlegung der Funktion des Verfassungsgerichtspräsidenten und seines Stellvertreters wäre aber nur noch die einfache Mehrheit notwendig.


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Datum: 02.11.2011 - 17:15 Uhr
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