PKV: Wie man Einfluss auf die Prämie nehmen kann
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Passende Tarife reduzieren die Kosten der Krankenversicherung
Tarif wechseln oder Leistungen beschränken
Grundsätzlich kann jeder Versicherte innerhalb seines Assekuranzunternehmens die Tarife wechseln. Zum einen um verbesserte Leistungen zu bekommen, zum anderen um den Leistungsumfang zu reduzieren, und damit zu sparen. Zudem sollten auch Tarifbestandteile auf den Prüfstand, die eher zum Luxus zählen, wie Kurtagegelder oder das Krankenhaustagegeld. Auf einige Leistungsbestandteile kann der Versicherte daher verzichten, ohne größere Einschränkungen beim Versicherungsschutz in Kauf nehmen zu müssen. Dies gilt beispielsweise auch, falls im Krankenhaus ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung vereinbart wurde.
Manchmal bieten Versicherer auch gänzlich neue Tarife an, die bei einem vergleichbaren Leistungsumfang dennoch günstiger sind. Für ein paar Euro weniger lohnt sich ein Wechsel meist nicht, da bei jungen Tarifen die längerfristig Prämienentwicklung noch nicht ganz sicher ist. Dennoch lassen sich über diesen Weg Einsparungen erzielen, und zudem gehen die Altersrückstellungen beim Versicherungsunternehmen nicht verloren. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung muss der Versicherungsnehmer in der Regel nicht befürchten, denn eine solche steht nur dann an, wenn der Krankenversicherungstarif Mehrleistungen enthält.
Sparen durch Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife
Versicherer sehen ein kostenbewusstes Verhalten ihrer Kunden gern. Aufgrund dessen bieten sie Versicherten die Möglichkeit an, durch das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung beziehungsweise einer höheren Selbstbeteiligung ihren Krankenkassenbeitrag zu senken. Dafür in Frage kommen die Versicherungsbestandteile "ambulant" oder "zahnärztliche Leistungen". Das heißt bei einem Selbstbehalt von beispielsweise 1.000 Euro zahlt zunächst der Versicherte bis zu der vertraglich fixierten Grenze die Arztrechnung, und die Kosten darüber hinaus übernimmt die Versicherung. Eine andere Variante legt fest, dass der Versicherte von jeder Arztrechnung beispielsweise einen prozentualen Anteil - beispielsweise 10 Prozent - übernehmen muss. Allerdings besteht hierbei natürlich ein nicht ganz zu kalkulierendes Kostenrisiko: Würden für eine teure Zahnbehandlung 15.000 Euro anfallen, so müsste der Versicherte 1.500 Euro davon selbst tragen. Insoweit ist die Selbstbeteiligung mit einer festen Grenze die meist bessere Wahl.
Sogenannte Beitragsrückerstattungstarife sind besonders für Kunden mit einer robusten Gesundheit interessant. Dabei erhält der Versicherte, falls er in einem Jahr keinen Arztbesuch hatte, entweder einen Teil der Prämie des letzten Jahres zurück, oder der Versicherer senkt den Jahresbeitrag entsprechend. Selbst wenn der Versicherte einen Arzt aufgesucht hat, erhält er eine Beitragserstattung, vorausgesetzt er übernimmt die Kosten dafür. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Rechnung geringer ausfällt als die Rückgewähr. Je länger die Anzahl der leistungsfreien Jahre, desto höher fällt auch die Beitragsrückerstattung aus.
Beitragsentlastungsprogramme
Für einige privat krankenversicherte Rentner wird es finanziell eng: Trotz der Altersrückstellungen steigen die Prämien, so dass dies für sie eine Belastung darstellt. Doch die privaten Krankenkassen haben das Problem inzwischen erkannt und bieten Beitragsentlastungsprogramme an. Nimmt der Versicherte daran teil, muss er bereits vor der Rentenzeit einen Mehrbeitrag leisten, der dann im Alter als zusätzliche Rückstellung die zu zahlende Prämie reduziert. Hierbei gilt: Je früher die Teilnahme, desto größer die Beitragersparnis im Alter. Beitragsentlastungsprogramme sind als Teil der Krankenvollversicherung durch den Arbeitgeber zuschussfähig - dieser, übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten.
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Datum: 07.11.2011 - 13:35 Uhr
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