Neues Pflanzenschutzrecht bringt Fortschritt bei Zulassung

Neues Pflanzenschutzrecht bringt Fortschritt bei Zulassung

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Neues Pflanzenschutzrecht bringt Fortschritt bei Zulassung



(pressrelations) -
Mehr Effizienz und optimierte Wirkstoffkombination erreichen

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts. Damit wird insbesondere die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in das deutsche Recht umgesetzt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter, Alois Gerig:

"Ziel der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist es, durch die Neuordnung des Pflanzenschutzrechts das weltweit herausragende Niveau der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu erhalten. Bereits heute gewährleistet das Zulassungsverfahren einen hohen Standard beim Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Gleichzeitig wollen wir durch eine pragmatische Umsetzung des EU-Verfahrens zur zonalen Zulassung den betroffenen Landwirten und Gärtnern dringend benötigte neue Pflanzenschutzmittel schnellstmöglich bereit stellen. Wir setzen dabei auf eine Harmonisierung der europäischen Vorgaben und damit auf einen Abbau der Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Landwirte. Dafür liefert der heutige Gesetzesbeschluss eine gute Grundlage.

Damit die zonale Zulassung funktioniert und es zu einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung kommt, ist die Beteiligung der Behörden in Deutschland nun entsprechend geregelt. Wir werden uns die Entwicklung der Zulassungen sehr genau anschauen. Um beurteilen zu können, ob die Regelung die Verfahren behindert, hat die christlich-liberale Koalition in der Ausschussbefassung eine Evaluierung nach zwei Jahren vereinbart.

Neue Pflanzenschutzmittel bedeuten Fortschritt an Effizienz und optimierte Wirkstoffkombinationen. Neue Pflanzenschutzmittel bedeuten aber nicht mehr Gefährdungspotenzial, wie uns dies die Opposition immer wieder glauben machen möchte. Dieser Vorwurf zeugt einmal mehr von fehlender Sachkenntnis. Wer sich gegen die Entwicklung und Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel wehrt, nimmt billigend die Bildung von Resistenzen bei Schadorganismen in Kauf.



Bei der anstehenden Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung fordern wir Bund und Länder auf, für die Ausstellung des Sachkundenachweises an bereits sachkundige Landwirte ein einfaches, praktikables und einheitliches Verfahren vorzusehen. Unsere hervorragend ausgebildeten Landwirte brauchen eines sicherlich nicht: mehr Bürokratie."


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Datum: 10.11.2011 - 14:45 Uhr
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