Fischer/Schnieder: Haushaltsausschuss stärkt die Städtebauförderung
ID: 518323
zum Haushaltsentwurf 2012 erklären der baupolitische Sprecher Dirk
Fischer und der zuständige Berichterstatter Patrick Schnieder:
"Durch die Änderungen des Haushaltsausschusses am Etatentwurf geht
die Städtebauförderung erneut gestärkt aus dessen Beratungen zum
Bundeshaushalt hervor.
Wie im letzten Jahr soll die Städtebauförderung mit einem
Programmvolumen von 455 Millionen Euro für das nächste Haushaltsjahr
ausgestattet werden.
Damit fördern die Koalitionsfraktionen die Städtebauförderung und
setzen ein deutliches Zeichen für ihr Vertrauen in den Beitrag des
Städtebaus zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen. Die
Finanzhilfen des Bundes tragen maßgeblich dazu bei, dass Mittel
gebündelt und gezielt in wichtige Stadtentwicklungsprojekte
investiert werden können. Gemeinsam mit den Mittel der Länder und der
Kommunen in jeweils gleicher Höhe und dem neuen Programm des Bundes
zur Förderung der energetischen Stadtsanierung stehen im kommenden
Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro für die Stadtentwicklung zur
Verfügung.
Wir erwarten, dass die Länder nach ihren Forderungen an den Bund
auch eigene Taten folgen lassen. Sie müssen nun die vollständige
Kofinanzierung der Städtebauförderung in ihren Haushalten sicher
stellen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.11.2011 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 518323
Anzahl Zeichen: 1719
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 180 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fischer/Schnieder: Haushaltsausschuss stärkt die Städtebauförderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).