Steuerfrei und familienfreundlich: Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber
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Über eine Gehaltserhöhung freut sich jeder Arbeitnehmer. Spätestens bei der nächsten Lohnabrechnung kommt aber die Ernüchterung, denn in der Geldbörse kommt nach Steuerabzügen und Sozialversicherung nur ein Teil davon an. Eine Alternative sind Sonderleistungen des Arbeitgebers, die steuerfrei sind und den Arbeitnehmer entlasten, informiert die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Familienfreundliche Arbeitgeber können so zum Beispiel die gesamten Kindergarten- bzw. Tagesmutterkosten übernehmen oder einen Zuschuss für die entsprechenden Betreuungskosten zahlen. Auch Kosten für eine Unterbringung im Betriebskindergarten fallen unter die steuerfreien Leistungen. Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht schulpflichtig ist.
Völlig unerheblich ist dagegen, welcher Elternteil die Kosten tatsächlich trägt. Ist die Rechnung der Tagesmutter beispielsweise auf die Mutter ausgestellt, kann trotzdem der Arbeitgeber des Vaters den Betreuungskostenzuschuss steuerfrei zahlen – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
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Datum: 15.11.2011 - 16:31 Uhr
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