Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslose

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

ID: 525725

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II



(pressrelations) -
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II. Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg, weil eine nach Antragstellung auf Grundsicherung zugeflossene Einkommensteuererstattung nicht Vermögen, sondern Einkommen darstelle und daher bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei. Die Beschwerdeführerin sieht sich durch die angefochtenen Entscheidungen des Grundsicherungsträgers und der Fachgerichte in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, da diese nach ihrer Ansicht zu einer Rückzahlung der Einkommensteuererstattung führten.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin durch die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung nicht in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzt.

Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt nicht vor. Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch der Beschwerdeführerin, sondern führt zu einer Verringerung ihres Sozialleistungsanspruchs. Sozialrechtliche Ansprüche genießen jedoch nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.

Deshalb sind steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie die Grundsicherung nicht als Eigentum geschützt.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  KÖRBER: Sanierungsblockade aufgeben Stärkung der bayerischen Feuerwehrschulen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.11.2011 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 525725
Anzahl Zeichen: 2188

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 223 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesverfassungsgericht


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z