Rheinische Post: Der Büßer Guttenberg
ID: 526336
Testament ist die vom verlorenen Sohn. Einer, der alles verspielt hat
und bereit ist, ganz kleine Brötchen zu backen, findet Gnade und
kehrt zurück in die Familie. Wunderbar. Natürlich kennt Karl-Theodor
zu Guttenberg die Stelle aus dem Lukas-Evangelium. Es ist das
Gleichnis, das alle tief Gefallenen im Kopf haben, die auf ein
Comeback hoffen. Und Guttenberg hofft nicht nur. Er arbeitet daran,
konzentriert wie kein Zweiter. Reue, Buße, Vergebung. Zwei Stationen
des klassischen Dreischritts glaubt der nach der Plagiatsaffäre
abgetauchte Ex-Verteidigungsminister in nur acht Monaten absolviert
zu haben: In den USA, so hieß es, schreibe er an einer neuen
Dissertation - Vater Enoch soll dies dem vorerst verlorenen Filius
aufgetragen haben, auf dass die Familienehre wiederhergestellt werde.
Die Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen sind nach Zahlung eines
Bußgelds passé, Reue spricht aus allen Zeilen des Interviews, das der
einstige "Bild"-Liebling jetzt der "Zeit" gab. Fehlt nur die
Vergebung, der wichtigste Teil im uralten Drehbuch zum Happy End, das
Finale, welches freilich kein Büßer selbst in der Hand hat. Es hängt
ganz entscheidend davon ab, wie vollkommen die Demut des verlorenen
Sohnes, der sich nichts mehr erhofft, überkommt. Bei Karl-Theodor zu
Guttenberg darf sich nun jeder seine Meinung bilden.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.11.2011 - 19:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 526336
Anzahl Zeichen: 1636
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 210 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Der Büßer Guttenberg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).