Kinderschutzbund fordert Nachbesserungen am Kinderschutzgesetz
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begrüßt im Kern den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven
Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz -
BKiSchG), fordert aber für die morgige Beratung im Bundesrat
Nachbesserungen.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: "Wir
erwarten, dass das Bundeskinderschutzgesetz in der weiteren Beratung
im Bundesrat in einigen wesentlichen Punkten nachgebessert wird. So
muss zum Beispiel für Kinder und Jugendliche ein grundsätzliches und
eigenes Recht auf Beratung im Gesetz festgeschrieben werden".
Der Deutsche Kinderschutzbund unterstützt zudem die Forderung, die
Einsatzzeiten für die Familienhebammen auf ein halbes Jahr zu
verlängern. Der DKSB ist jedoch der Ansicht, dass die dafür
entstehenden Kosten dauerhaft aus dem Bereich Gesundheit (SGB V)
getragen werden müssen und nicht, wie vom Gesetzgeber geplant, mit
einem befristeten Programm aus Mitteln des
Bundesfamilienministeriums.
Pressekontakt:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Ansprechpartnerin:
Paula Honkanen-Schoberth
Schöneberger Str. 15
10963 Berlin
Tel (030) 21 48 09-10
Fax (030) 21 48 09-99
Email Honkanen-Schoberth@dksb.de
www.dksb.de
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Datum: 24.11.2011 - 16:11 Uhr
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