100.000 Langfinger pro Tag – Milliardenverluste für den deutschen Einzelhandel
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von Patrick Schroeder
Bluten muss der Endverbraucher, denn die meisten Händler kompensieren den Verlust durch Preiserhöhungen. „Der Handel ist gefordert, gezielte und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um latent vorhandene Diebstahlmöglichkeiten zu unterbinden“, so Frank Horst, Leiter Forschungsbereich Sicherheit des EHI Retail Institutes.
Besonders Textilhändler versehen ihre Waren zusätzlich mit Sicherheitsetiketten. In ihnen ist ein Mini-Chip eingenäht, der einen akustischen Alarm auslöst, sobald unbezahlte Ware eine elektronisches Lesegerät am Ausgang des Geschäfts passiert. Im Lebensmittelhandel hingegen bietet es sich an, Tüten mit einem Preisetikett zu versiegeln. „Dadurch kann ein potentieller Dieb keine zusätzliche Ware einpacken. Moderne Etiketten sind so robust, dass er die Tüte dafür schon zerreißen müsste. Außerdem sind sie weit kostengünstiger als elektronische Lösungen“, so Marc Büttgenbach, Sales Director Paper and Labels des Technologieherstellers Bizerba http://www.bizerba.de.
Viele Geschäfte setzen außerdem Ladendetektive ein und betreiben eine Videoüberwachung.
Neuester Schrei der Schutzsysteme ist laut ARD Ratgeber Technik http://www.daserste.ndr.de ein Anhänger, welcher im Ernstfall unaufhörlich pfeift. Unauffälliges Entwischen mit der Ware wird selbst in einer vollen Fußgängerzone kaum möglich.
Im europaweiten Vergleich gehören die deutschen Ladendiebe allerdings zu den weniger Aktiven. 2007 erbeuteten sie 1,1 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes, so eine Studie des britischen Center for Retail Research http://www.retailresearch.org. An der Befragung beteiligten sich 820 Einzelhandelsunternehmen mit rund 140.000 Läden. Weniger erbeutet wurde nur in Österreich, der Schweiz und Island. An der Spitze hingegen liegt Tschechien mit 1,41 Prozent. Auf Platz Eins der Ladendiebe-Hitparade steht übrigens das Parfum, dicht gefolgt von Alkohol und Kosmetika.
Diebstahl von Artikeln mit einem Sachwert von unter 50 Euro wird in Deutschland nach Paragraph 248a des Strafgesetzbuches verfolgt, allerdings nur auf Antrag des Geschädigten. Liegt keine Vorbestrafung vor, so wird das Verfahren in der Regel von den Staatsanwaltschaften und Gerichten mit oder ohne Auflage eingestellt. Zu den möglichen Auflagen zählen Spenden an gemeinnützige Institutionen oder die Ableistung von Sozialstunden.
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Datum: 03.07.2008 - 09:07 Uhr
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