Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss
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Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss
Sie wollen hiermit negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit den im Gesetz festgelegten Abfallüberlassungspflichten - zum Beispiel an gewerbliche Abfallsammlungen - mindern.
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Datum: 25.11.2011 - 19:00 Uhr
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