Menschenrechtsverletzungen in Syrien strafrechtlich verfolgen
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Menschenrechtsverletzungen in Syrien strafrechtlich verfolgen
"Die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts müssen in einer Sondersitzung des Menschenrechtsrates diskutiert und an die relevanten Organe der UN weiter geleitet werden. Die Mitgliedsstaaten der UN müssen sich dafür einsetzen, dass die syrische Regierung internationalen Beobachtern und Medien Zutritt gewährt sowie mit internationalen Menschenrechtsorganisationen kooperiert. Die Überwachung der Menschenrechtssituation vor Ort ist unverzichtbar, um den Wahrheitsgehalt von Berichten zu überprüfen und darauf mit geeigneten Mitteln reagieren zu können. Hierzu ist Ernennung eines UN-Sonderbeauftragten zu begrüßen."
Zu den von der Arabischen Liga verhängten Sanktionen gegen Syrien ergänzt Groth:
"DIE LINKE spricht sich gegen den Beschluss der Arabischen Liga aus, wirtschaftliche Sanktionen zu verhängen, da diese in erster Linie das syrische Volk treffen. Darüber hinaus ist fraglich, ob sie die Bevölkerung wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen des Regimes schützen können. Auch erscheinen die Mitgliedsstaaten, die gegen Protestbewegungen im eigenen Land nicht minder gewaltsam vorgehen, als selbsternannte Hüter der Menschenrechte nicht eben glaubwürdig. Es sind die eigenen Interessen, die sie mit diesem Beschluss verfolgen."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 29.11.2011 - 16:30 Uhr
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