Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist mangelhaft
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Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist mangelhaft
"Dass Unternehmen nach dem geplanten Gesetz Geldwäschebeauftragte ernennen müssen, ohne ihnen einen Sonderkündigungsschutz für ihre prekäre Aufgabe zu gewähren, ist nicht akzeptabel", so Richard Pitterle, für die Fraktion DIE LINKE Berichterstatter im Finanzausschuss, zum geplanten Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Pitterle weiter:
"So wird die Geldwäscheprävention nur unzureichend verbessert. Jeder Abfallbeauftragte und jeder Immissionsschutzbeauftragte genießt Kündigungsschutz. Nur beim Geldwäschebeauftragten heißt es aus dem Finanzministerium, ein Kündigungsschutz sei lediglich ein Symbol ohne Wirkung. Dabei hat er die wichtige Aufgabe, einen Verdacht gegenüber den Behörden offenzulegen, wenn beispielsweise ein Kunde Geld illegal erwirtschaftet hat und es nun waschen, also in den legalen Geldkreislauf einschleusen will, indem er von dem Betrieb Produkte oder Dienstleistungen kauft. Der Loyalitätskonflikt mit dem Chef, der lieber den zahlungskräftigen Kunden behalten will, ist vorprogrammiert.
Wenn die Finanzbehörden schon darauf angewiesen sind, aus den Betrieben selbst Informationen über kriminelle Geldflüsse zu bekommen, dann sollen sie ihre gesetzlich dazu verdonnerten Informanten wenigstens davor schützen, von ihrem Chef gefeuert zu werden."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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Datum: 30.11.2011 - 16:30 Uhr
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