Mitteldeutsche Zeitung: zur Sicherungsverwahrung
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bedenken: Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe. Die Betroffenen
haben ihre Haftstrafe bereits abgesessen und kommen danach nicht mehr
frei, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Es ist keine
Sanktion, sondern Vorbeugung. In der Debatte muss man also die
Kirche im Dorf lassen. Niemand will Mördern und Vergewaltigern eine
Wellness-Oase bauen. Jeder große Wachhund hat in Deutschland Anspruch
auf einen zehn Quadratmeter großen Zwinger. Da sind 20 Quadratmeter
für Menschen kein Luxus.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 06.12.2011 - 19:48 Uhr
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Halle
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Politik & Gesellschaft
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