PILTZ: Möglichkeiten der Zusammenarbeit nutzen statt aktionistischer Forderung nach neuen Dateien
ID: 537375
PILTZ: Möglichkeiten der Zusammenarbeit nutzen statt aktionistischer Forderung nach neuen Dateien
Wohlfeile Forderungen der Innenminister nach zusätzlichen gemeinsamen Dateien oder gemeinsamen Zentren können nicht darüber hinwegtäuschen, dass zunächst für alle Landesinnenminister gilt, vor der eigenen Haustür zu kehren. Damit die den Landesinnenministern nachgeordneten Behörden von den bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit effektiv Gebrauch machen, reicht eine klare Anweisung.
Bereits nach geltendem Recht gibt es gemeinsame Dateien im polizeilichen Bereich und im nachrichtendienstlichen Bereich. Wenn diese in der Vergangenheit nicht geholfen haben, ist die Schlussfolgerung, man brauche mehr davon, nicht nachvollziehbar. Bereits heute können und müssen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten und dürfen hierfür auch notwendige Erkenntnisse austauschen. Solange im Raum steht, dass Verfassungsschutzämter in den Ländern auch bei konkreten schweren Verbrechen die Ermittlungen nicht umgehend an die Polizei abgegeben haben, erübrigt sich jede weitergehende Forderung.
Vorrang müssen wie immer im Rechtsstaat Maßnahmen haben, die möglichst grundrechtsschonend zu effektiven Ergebnissen führen.
Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.12.2011 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 537375
Anzahl Zeichen: 1690
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 225 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PILTZ: Möglichkeiten der Zusammenarbeit nutzen statt aktionistischer Forderung nach neuen Dateien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).