flightright informiert Flugreisende: Bis zum 31. Dezember Entschädigungsansprüche aus 2008 geltend machen
- Rechtsansprüche für verspätete Flüge aus 2008 verfallen bis zum Jahresende- flightright unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte
"Viele Flugreisende wissen nicht, dass sie überhaupt ein Anrecht auf Schadenersatz haben, geschweige denn, dass der Anspruch bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Abflug besteht", erklärt Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright. "Laut EU-Recht haben Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person, wenn ihr Flug gestrichen wird, übermäßig verspätet oder überbucht ist. Reisende sollten daher noch bis zum Jahreswechsel ihre Ansprüche aus dem Jahr 2008 gegenüber Fluggesellschaften geltend machen, bevor diese verjähren."
Fluggesellschaften weigern sich jedoch oftmals, Schadensersatz zu leisten; langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren sind der Regelfall. "Airlines liefern sich mittels standardisierter Formschreiben immer wieder Papierkriege mit den Reisenden", kritisiert Kadelbach. "Sie hoffen, dass die Fluggäste durch diese Zermürbungstaktik irgendwann aufgeben, ihre Rechte einzufordern." Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Airlines bietet das Verbraucherportal flightright. Dem Nutzer entstehen dabei weder Anwaltskosten noch muss eine Bearbeitungsgebühr gezahlt werden, nur im Erfolgsfall erhält flightright eine prozentuale Beteiligung in Höhe von 25 Prozent an der Entschädigungssumme.
Übrigens: "Die Airline muss auch zahlen, wenn der Flieger nicht abhebt, weil alle Toiletten verstopft sind. Selbst wenn das Problem auf den unsachgemäßen Gebrauch durch die vorherigen Fluggäste zurückzuführen ist", beruft sich Kadelbach auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Urteil 3C 1047/11).
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Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.com
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Datum: 20.12.2011 - 18:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Philipp Kadelbach
Stadt:
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