Steuerfrei: Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Warum sollten kleine Geschenke nicht auch das Arbeitsverhältnis verbessern? Für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, Mitarbeitern in Form von steuerfreien Zuschüssen eine kleine Freude zu machen, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Ein Beispiel dafür sind vermögenswirksame Leistungen, die bereits häufig genutzt werden. Eine andere Möglichkeit sind Warengutscheine für Benzin. Diese sind bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei.
Die Regelung gilt auch für andere Gutscheine oder Präsente, die nicht mehr als 44 Euro kosten. Auch für geringfügig Beschäftigte, deren Lohnsteuer pauschal abgeführt wird, sind solche Warengutscheine steuerfrei, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann sich die Zuwendung nicht in Bargeld auszahlen lassen.
Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Jochen Klaus Gerstl
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93059 Regensburg
Tel: (0941) 5 86 75 – 121
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Datum: 21.12.2011 - 16:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 21.12.2011
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