'Fremdbestimmung muss nicht sein': NRWdirekt und das Justizministerium informieren Angehö

'Fremdbestimmung muss nicht sein': NRWdirekt und das Justizministerium informieren Angehörige und Betroffene über Vorsorge und Konsequenzen der rechtl

ID: 548147

"Fremdbestimmung muss nicht sein": NRWdirekt und das Justizministerium informieren Angehörige und Betroffene über Vorsorge und Konsequenzen der rechtlichen Betreuung bei Krankheit und Behinderung



(pressrelations) -
03.01.2012

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet und wer hilft im Akutfall?

Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Dabei kann die rechtliche Selbstständigkeit durch eine entsprechende Vorsorge besser gewahrt werden. Notwendig ist dabei die Beachtung von Besonderheiten, um beispielsweise eine so genannte Vorsorgevollmacht abzufassen.

Am Donnerstag, 5. Januar 2012, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).


Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rente mit 67 - Wider den Dreisatz PPP-Bilanz nach zwölf Jahren katastrophal
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.01.2012 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 548147
Anzahl Zeichen: 2131

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 291 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"'Fremdbestimmung muss nicht sein': NRWdirekt und das Justizministerium informieren Angehörige und Betroffene über Vorsorge und Konsequenzen der rechtl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z