Bündnisgrüne Fraktion kritisiert Umsetzung des Schallschutzprogramms am BER
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Bündnisgrüne Fraktion kritisiert Umsetzung des Schallschutzprogramms am BER
JUNGCLAUS unterstrich, dass laut Planfeststellungsbeschluss in Innenräumen von Wohngebäuden rund um den künftigen Flughafen BER weniger als einmal pro Tag ein Maximalpegel von 55 Dezibel durch Fluglärm verursacht werden dürfe. Nach Auskunft der Landesregierung hat die Flughafengesellschaft in einem Bericht vom 17.5.2011 jedoch "dargestellt, dass für die Dimensionierung des Schallschutzes das NAT-Kriterium 6 X 55 dB (A) angewandt wird". Das heißt, die Flughafengesellschaft ist mindestens bis zu diesem Termin davon ausgegangen, dass im Rauminneren bis zu sechs Mal am Tag der Wert von 55 Dezibel erreicht werden darf. Laut Antwort der Landesregierung sind die Gespräche zu diesem Widerspruch "noch nicht abgeschlossen; eine Bewertung infolgedessen noch nicht möglich." Zu der Möglichkeit, dass das Nichtbeachten höchstrichterlicher Vorgaben Sanktionen nach sich ziehen könne, heißt es nur knapp: "Dies kann der Fall sein."
MICHAEL JUNGCLAUS bemängelte zudem, dass die Flughafengesellschaft als Betreiberin des Flughafens darüber entscheide, ob Anwohner Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben oder nicht. Er forderte die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die darüber zu entscheiden habe.
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Datum: 11.01.2012 - 15:45 Uhr
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