Das Hessische Sozialministerium informiert über mögliche Gefahren von Brustimplantaten der Firmen

Das Hessische Sozialministerium informiert über mögliche Gefahren von Brustimplantaten der Firmen PIP und Rofil

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Das Hessische Sozialministerium informiert über mögliche Gefahren von Brustimplantaten der Firmen PIP und Rofil



(pressrelations) -
Patientinnen mit PIP-Implantaten oder baugleichen Brustimplantaten des Herstellers Rofil wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch aus den Implantaten austretendes Silikon wird empfohlen, ihren implantierenden Arzt oder die entsprechende Klinik aufzusuchen. Ziel dieser vorbeugenden Maßnahme ist eine individuelle Risikoabwägung bei den betroffenen Patientinnen, um im Einzelfall über geeignete Maßnahmen bzw. den Zeitpunkt einer Entnahme der Implantate zu entscheiden.

Die Ärzte und Kliniken sind aufgefordert, mit den betroffenen Frauen Kontakt aufzunehmen um die weiteren Maßnahmen abzuklären. Aktuell hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf hingewiesen, dass die Brustimplantate "M-Implants" des Herstellers Rofil Medical mit den Modellbezeichnungen IMGHC-TX, IMGHC-MX, IMGHC-LS nach Aussage der niederländischen Behörde identisch mit den betroffenen PIP-Brustimplantaten sind.

Das Hessische Sozialministerium hat daher bereits in Frage kommende Ärzte und Kliniken mit der Bitte kontaktiert, die Verwendung der oben genannten Brustimplantate beider Hersteller beginnend im Jahr 2001 den zuständigen Regierungspräsidien zu melden.

70 Implantationen bei Frauen in Hessen bekannt

Die Regierungspräsidien erfassen derzeit die Anzahl der Frauen, die PIP-Implantate erhalten haben. Nach bisherigen Meldungen sind für Hessen 70 Implantationen bei Frauen bekannt. Aufgrund von Zweifeln an der Sicherheit waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten bereits im April 2010 europaweit untersagt worden.

Baugleiche Implantate wurden von der Firma PIP an eine Firma Rofil in den Niederlanden geliefert, die diese unter eigenen Namen ("M-Implants") auch nach Deutschland vertrieben haben.

Mittels einer Kundenliste der französischen Behörden hat das Hessische Sozialministerium bereits 2010 alle implantierenden Ärzte und Einrichtungen in Hessen darauf hingewiesen, die Implantate nicht mehr zu verwenden. Gleichzeitig wurden die Landesärztekammer Hessen und die hessische Krankenhausgesellschaft informiert. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass bei PIP-Brustimplantaten illegal minderwertiges Industriesilikon verwendet wurde. Dies kann sich nachteilig auf die Implantatehülle auswirken. Die möglichen Gesundheitsgefahren durch in den Körper gelangendes Silikon haben zu den aktuellen Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt.




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Datum: 12.01.2012 - 16:00 Uhr
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