Neues Jahr, neue Regeln: Was sich für Unternehmer und Gründer 2012ändert
Arbeitsrecht
1. Sie beschäftigen Zeitarbeiter? Dann müssen Sie ab 01.01.2012 einen gesetzlichen Mindestlohn (Osten: 7,01 EUR/Stunde, Westen: 7,78 EUR/Stunde) zahlen.
2. Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen auf 11,00 EUR/Stunde, die für Gebäudereiniger auf im Westen 8,82 EUR und im Osten 7,56 EUR pro Stunde.
3. Laut einem neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz: können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse ab dem 1.4.2012 auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüft und anerkannt werden. Zuständig hierfür ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss der IHK (IHK-FOSA, Nürnberg).
Änderungen der Bundesagentur für Arbeit
1. Ab sofort können Arbeitgeber ihm Rahmen der betriebsnahen Erprobung nicht wie bisher nur 4, sondern bis zu 6 Wochen "testen". Bei Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Personen können sogar bis zu 12 Wochen Probezeit angesetzt werden.
2. Selbständige SGB II-Beziehern können seit Jahresbeginn Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung notwendiger Sachmittel beantragen bis zu 5000 EUR beantragen, die zusätzlich zum Einstiegsgeld gewährt werden.
3. Aus für die Nullrunde: Ab 2012 müssen Arbeitgeber wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen: 0,04 % des Arbeitslohns werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet.
Altersvorsorge
1. Durch einen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ändern sich unter anderem die Bedingungen für die private Altersvorsorge: Über 2012 abgeschlossene Riester- oder Rürüp-Renten kann ohne Förderungsverlust erst mit 62 Jahren (statt wie bisher mit 60 Jahren) verfügt werden.
2. Die Auszahlung von Rürüp- und Riester-Renten, die ab dem 01.01.2012 geschlossen werden, dürfen ab sofort nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.
3. Der Garantiezins für private Renten und Lebensversicherungen sinkt im neuen Jahr von 2,25 auf 1,75 %.
Wirtschaft und Bürokratie
1. Rückwirkend zum 1.7.2011 ist eine vereinfachte elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen wirksam.
2. Der Gründungszuschuss für Existenzgründer mit ALG I - Bezug ist ab Jahresende 2011 eine Ermessensleistung. Außerdem wird die erste Förderphase von 9 auf 6 Monate gekürzt, die zweite dafür um drei Monate auf 9 Monate verlängert.
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Datum: 13.01.2012 - 15:35 Uhr
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