Befremdliches Urteil zum Maßregelvollzug

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Befremdliches Urteil zum Maßregelvollzug



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"Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein befremdliches Urteil verkündet. In dem besonders sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, in dem die Einsitzenden aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind, haben ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Platz", erklärt Wolfgang Neskovic, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter Vollzugsaufgaben auch Bediensteten privatisierter Träger übertragen werden dürfen. Neskovic weiter:

"Beim Maßregelvollzug handelt es sich um einen Kernbereich der staatlichen Gewalt. Das Urteil verschließt sich der Einsicht, dass es auch bei Gefahr im Verzug nur der Staat sein kann, der ausreichend Gewähr dafür bietet, dass das verfassungsrechtliche Resozialisierungskonzept bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen ausreichend beachtet wird. Denn eine einmal angeordnete Zwangsmaßnahme kann nicht rückgängig gemacht werden."


F.d.R. Susanne Müller

Pressesprecher
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Datum: 18.01.2012 - 13:00 Uhr
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