Bundesrechnungshof: Viele falsche Steuerbescheide
ID: 557185
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Aufgabe der Rechnungshöfe ist es, u.a. den Steuervollzug bei der
Finanzverwaltung zu prüfen. Wie nun der Bundesrechnungshof mitteilte,
wurden hierbei massive Mängel beim Vollzug der Steuergesetze für
Arbeitnehmer festgestellt. In einem vorgestellten Gutachten wird als
Hauptursache dafür die komplizierte Gesetzgebung, häufige
Neuregelungen und die Personalknappheit in den Finanzämtern dafür
verantwortlich gemacht.
Obwohl die Finanzverwaltung immer mehr mit EDV arbeite, sei die
korrekte Anwendung der Steuergesetze bei der Arbeitnehmerveranlagung
weiterhin nicht gewährleistet. So weise die Technik Mängel in der
Weise auf, dass diese nicht gewährleistet, dass Finanzbeamte die
Fälle ausreichend prüfen. Dies sei einer der Hauptgründe für
unzutreffende Steuerfestsetzungen. Insbesondere bei den
Werbungskosten hätten die Fehlerquoten zwischen 36 und 68 % betragen.
"Damit sei es für die betroffenen Arbeitnehmer umso wichtiger, vor
der Fertigung ihrer Steuererklärung zu prüfen, ob alle
erwerbsbedingten Aufwendungen geltend gemacht sind. Ebenso müssten
ergehende Steuererbescheide genau auf ihre Richtigkeit geprüft
werden, da Bescheidfehler nicht selten sind," so Jörg Strötzel,
Vorsitzender der VLH.
Nachdem der Bundesrechnungshof gerade bei den Werbungskosten die
größte Fehlerhäufigkeit feststellte, sollten betroffene Arbeitnehmer
mit Auswärtstätigkeiten, Einsatz an mehreren Arbeitsstätten bzw.
Filialen, weiter entfernten Arbeitsorten, Arbeitszimmern bzw.
Montage- und Bauarbeiter, Lkw-Fahrer, Rettungssanitäter etc. prüfen,
ob sie sich steuerlich beraten lassen, um wirklich alle
Steuervorteile auszuschöpfen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/dfE8h" zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.:06321 / 4901-0
Fax:06321 / 4901-49
Email:presse@vlh.de
Web:www.vlh.de / Presse
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Datum: 19.01.2012 - 13:41 Uhr
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