Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung

Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung

ID: 558873

Die Hausratversicherung beinhaltet eine Außenversicherung, die den Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände absichert.



(firmenpresse) - Besonders der Januar ist bei vielen Menschen ein beliebter Monat, um in den Skiurlaub zu fahren. Ärgerlich ist es jedoch, wenn einem vor Ort die Skiausrüstung gestohlen wird. Kaum einer denkt in so einem Moment an seine Hausratversicherung. Doch genau das sollte man tun, denn in bestimmten Fällen, kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Befindet sich die Ausrüstung in einem geschlossenen Raum und wird aus diesem entwendet, ist das ein Fall für die Hausratversicherung und auch bei einem Raub ist man durch die Hausratversicherung geschützt. Wird jedoch die Skiausrüstung aus keinem geschlossenen Raum und ohne Gewalteinwirkung gestohlen, stehen dem Geschädigten keine Leistungen der Hausratversicherung zu.
Bei Raub und Diebstahl muss sofort die Polizei eingeschaltet werden, nur so gibt es Geld von der Hausratversicherung wieder, denn der Diebstahl muss gemeldet und die entwendeten Sachen genau beschrieben werden. Zudem ist es sinnvoll bei teuren Gegenständen immer die Quittungen aufzuheben um im Schadensfall den Wert nachzuweisen.
Dies gilt natürlich nicht nur für den Skiurlaub, die Außenversicherung der Hausratversicherung greift auch im Allgemeinen in Hotelzimmern, egal ob im In- oder Ausland, wie auch bei einem Brandschaden des Kfz, wenn sich in ihm Hausrat befand und auch bei Wasserschäden in einer Ferienwohnung ist das eigene Hab und Gut durch die Hausratversicherung versichert. Die Außenversicherung sichert demnach den Hausrat ab, denn man mit auf Reisen nimmt, jedoch beschränkt sich der Versicherungsschutz meist auf drei Monate und es gibt auch ein finanzielles Limit. So sind nur zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme versichert, die Obergrenze liegt dabei meist bei 10.000 Euro.
Doch egal ob im eigenen Heim, im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung, ein Diebstahl sollte nicht nur der Hausratversicherung gemeldet werden, sondern unbedingt auch der Polizei, denn erst dann kann man sich sicher sein, seinen Verlust auch von der Hausratversicherung erstattet zu bekommen. Wer eine Anzeige bei der Polizei versäumt, der verliert auch seinen Versicherungsschutz und die Hausratversicherung ist nicht verpflichtet den Schaden zu ersetzten.



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Datum: 23.01.2012 - 12:15 Uhr
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