Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden
ID: 560080
Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden
Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen der abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst-Vertraege erfreulich. Allerdings heisst Quantitaet nicht gleich Qualitaet. Aufgrund des schnellen Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr Klagen Traeger, Einsatzstellen und Freiwillige immer wieder von Schwierigkeiten und buerokratischen Hindernissen.
Auch eine andere Entwicklung koennte dazu beigetragen haben, dass die besetzten Bundesfreiwilligendienstplaetze sich derart stark erhoeht haben: In juengster Zeit haeufen sich die Anzeichen dafuer, dass unter anderem auch in Jobcentern und ARGEN fuer den Bundesfreiwilligendienst geworben wird. Inwieweit dieser Freiwilligendienst dort als arbeitsmarktpolitische Massnahme angepriesen wird und ob durch den Bundesfreiwilligendienst gar Arbeitsplaetze verdraengt werden, versucht die SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu ergruenden.
Fuer uns steht fest: Ein Freiwilligendienst - ganz gleich ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Oekologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst - ist eine besondere Form des Buergerschaftlichen Engagements, ein Orientierungs- und ein Bildungsdienst. Ein Freiwilligendienst darf nicht verordnet werden. Genau dies kann aber durch eine allzu starke Verquickung mit arbeitsmarktpolitischen Institutionen geschehen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.01.2012 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 560080
Anzahl Zeichen: 2004
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).