NRZ: Zum EuGH-Urteilüber befristete Arbeitsverhältnisse - von PETER HAHNE
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zwangsläufig enttäuscht werden. Denn der EuGH hatte nur die
Vereinbarkeit der deutschen Rechtspraxis mit dem Europarecht zu
prüfen. Für die Arbeitsgesetzgebung in Deutschland ist immer noch die
Bundesregierung zuständig. An sie geht deshalb die Forderung, dem
zunehmenden Missbrauch mit den Jobs auf Zeit einen Riegel
vorzuschieben. Gewiss: Unternehmen brauchen Flexibilität, um auf
schwankende Auftragslagen reagieren zu können. Wenn aber heute mehr
als jede zweite Neueinstellung nur noch zeitlich befristet erfolgt,
ist das ein klares Warnsignal, dass da etwas gewaltig schief läuft.
Die Last der Anpassung an die Globalisierung liegt inzwischen sehr
einseitig bei den Arbeitnehmern. Wie sollen junge Menschen eine
Familie gründen, ein Haus bauen, sich selbstbewusst bei ihrer Arbeit
entfalten, wenn sie sich nur noch von einem Jahresvertrag zum
nächsten hangeln? Es gibt im deutschen Arbeitsrecht die Rechtsfigur
der Probezeit - sie reicht aus, um neue Beschäftigte eine Weile zu
beschnuppern.
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Datum: 26.01.2012 - 18:39 Uhr
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